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Hinweisgeberschutzgesetz

  • Was ist überhaupt Compliance?
    Compliance bedeutet „Regeltreue“ und steht für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie internen Richtlinien. Das dient dem Schutz des Unternehmens und allen Mitarbeitenden.
  • Was ist ein Meldesystem und wie funktioniert das?
    Ein Meldesystem ist ein sicherer, digitaler Kanal für das vertrauliche Melden von Gesetzesverstößen. Das Meldesystem ermöglicht, Vorfälle vertraulich zu melden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des Unternehmens. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer die meldende Person ist. Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind (bspw. die Verantwortlichen der Meldestelle oder Rechtsanwalt), haben Zugang zu den Informationen.
  • Wer darf eine Meldung abgeben?
    Meldeberechtigt sind Mitarbeitende jeder Art, Dienstleistende und sonstige Geschäftspartner, Kunden und externe Berater (z.B. Anwälte und Buchhalter). Der Begriff Mitarbeitende ist weit auszulegen, sodass auch ehemalige Mitarbeitende, Zeitarbeitende, sowie Bewerbende hiervon erfasst sind. Dasselbe gilt für Dienstleistende. Potenzielle oder ehemalige Geschäftspartner, die nicht Dienstleistende sind, sind ebenfalls berechtigt.
  • Wie kann ich Gesetzesverstöße melden?
    Selbstverständlich bist du in der Wahl des Meldeweges frei, ganz unabhängig davon in welchem Verhältnis du zur Firma Moß Abbruch-Erdbau-Recycling GmbH & Co. KG stehst. Wähle den Weg, der für dich am besten passt. Für Mitarbeitende der Firma Moß empfehlen wir zunächst das direkte Gespräch mit der Führungskraft oder Ihrem vertrauten Ansprechpartner zu suchen, um Bedenken anzusprechen. Ansonsten steht dir das digitale Meldesystem jederzeit zur Verfügung. Du kannst dich auch telefonisch an die 0176/18809983 wenden, um die verantwortlichen Kollegen der hausinternen Meldestelle zu erreichen.
  • Wie kann ich mit meinem Hinweis helfen?
    Dein Hinweis ermöglicht es, Sachverhalten nachzugehen, Risiken frühzeitig aufzudecken und eventuelle Vermögens- und Reputationsschäden für die Firma Moß und Dritte zu verhindern. Du kannst so aktiv an der Aufklärung mitwirken und Risiken für das Unternehmen und die Mitarbeitenden minimieren.
  • Welche Fälle kann ich melden?
    Du kannst uns Hinweise zu Sachverhalten mit direktem oder auch mit indirektem Bezug zu folgenden Themen melden:
    • Datenschutz und IT-Sicherheit
    • Umweltschutz
    • Personalangelegenheiten
    • Transport
    • Verletzung von internen Richtlinien
    • Arbeitssicherheit, Beschädigungen und Gefahren
    • Diebstahl, Unterschlagung & Betrug
    • Sonstige
  • Welche Angaben sind für die Bearbeitung meines Hinweises hilfreich?
    Je mehr Informationen du uns mitteilen kannst, desto besser können wir deinem Hinweis nachgehen. Als Gedankenstütze helfen (insbesondere bei der Meldung von Verstößen oder Verdachtsfällen) die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? Solltest du nicht alle Aspekte beantworten können, kannst du uns selbstverständlich auch kontaktieren.
  • Was passiert, wenn sich der Inhalt der Meldung nachträglich als falsch herausstellt?
    Wichtig ist, dass du zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen kannst, dass der Inhalt wahr ist, und dass du die Meldung ohne missbräuchliche Absicht abgeben kannst. Es kann deshalb sein, dass die Untersuchung später ergibt, dass kein Verstoß vorliegt. In diesem Fall hast du keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
  • Was passiert nach Abgabe meiner Meldung?
    Die EU-Richtlinie verpflichtet das Unternehmen den meldenden über ergriffene oder geplante Schritte zu informieren. Für die Untersuchung des Falls und die anschließende Information der meldenden Person muss laut EU-Richtlinie eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden. Besonders aufwändige Investigationen erlauben, je nach Fall, ein Ausdehnen dieses Zeitraums auf 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist oder bei andauerndem Fehlverhalten dürfen meldende Personen Behörden und Öffentlichkeit informieren.
  • Wie erhalte ich Informationen über den weiteren Verlauf und das Ergebnis?
    Alle Meldungen werden durch die vom Unternehmen beauftragten Personen bearbeitet. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und melden sich über das Meldesystem, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden. Gebe dem Unternehmen 7 Tage Zeit, um die Meldung zu beantworten.
  • Ich habe Sorge, dass ich aufgrund einer Meldung Nachteile oder Repressalien erleide. Inwiefern bin ich geschützt?
    Wir behandeln eingehende Hinweise vertraulich. Außerdem dulden wir keine Repressalien gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben und verantwortungsvoll mögliche Compliance-Verstöße an uns berichten. Wenn wir einem Hinweis nachgehen, achten wir ebenfalls auf die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person(en). „In gutem Glauben“ bedeutet, dass der Hinweisgeber meint, die Darstellung entspreche der Wahrheit oder sei gut möglich, unabhängig davon, ob eine spätere Aufklärung diese Darstellung bestätigt oder widerlegt.
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